Ein Herz für Taubblinde
Deutsche Taubblinden Preisverleihung

direkt zum Inhalt springen

Hauptmenu

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget kann von allen Behinderten Menschen beantragt werden, egal ob Blind/Sehbehindert, Rollstuhlfahrer, Gehörlos/Schwerhörig, Mehrfachbehinderte usw...
Auch Taubblinde und Hörsehbehinderte können das Persönliche Budget beantragen.

Die Bewilligung des Persönlichen Budget ist abhängig von Vermögen und Einkommen des Behinderten Menschen. Um das persönliche Budget zu bekommen, muss man beim zuständigen Sozialamt Eingliederungshilfe beantragen.
Man bekommt monatlich einen bestimmten Geldbetrag und kann Assistenten bezahlen. Die Höhe des Geldbetrages ist unterschiedlich, je nach Bedarf und Nachweis des Bedarfs und abhängig von den Kosten für den Assistenten.

Zum Beispiel können speziell ausgebildete Assistenten für Taubblinde Menschen (TBA) dadurch finanziert werden. Jeder Taubblinde und Hörsehbehinderte kann selbst den persönlichen Bedarf an Hilfe beantragen.
Beispiele findet ihr auf der Bedarfsliste (PDF-Format).

Vor dem Antrag auf persönliches Budget sollte man sich gut vorbereiten und überlegen für welche Bereiche im Leben man Hilfe und Assistenz benötigt. Die Assistenten können bei vielen Aktivitäten begleiten und selbständige Lebensführung ermöglichen.
Es ist wichtig, den Antrag nicht alleine zu machen! Am besten eine Beratungsstelle für Taubblinde oder Gehörlose/Schwerhörige ist mit dabei!

Beim Antrag stellen ist zu beachten:

Am besten man macht eine genaue Beschreibung des Assistenzbedarfs, z. B. als Tabelle.
Hier ein Tabelle als Beispiel und Vorlage (PDF-Format)
und eine leere Tabelle zum herunterladen und selber eintragen (Doc-Format).

Hier finden sie weitere Informationen über das Persönliche Budget: www.rbm-rechtsberatung.de
Informationen zu qualifizierten Taubblinden-Assistenten und zum Honorar finden sie bei www.tba-verband.de

zurück zum Inhaltsanfang
Seitenende erreicht
zurück zum Seitenanfang